Gesetzliche und regulatorische Anforderungen


Eine der Kernkompetenzen der VETERATOR GmbH ist die Unterstützung der Finanzinstitute bei der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen des Gesetzgebers.


Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG

Das „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer“ (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) wurde am 08.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2021, S. 1259). Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Investmentsteuergesetz - InVStRefG

Mit Einführung des neuen Investmentsteuergesetzes (InVStRefG bzw. InvStG) am 1.1.2018 werden Publikum-Investmentfonds getrennt von den Anlegern besteuert, d.h. sie werden intransparent behandelt und somit selbständig besteuert.

Nach der Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Comliance Act), AEOI (Automatic Exchange of Infomation) und der Harmonisierung von FATCA und QI, auf der Basis eines bereits mit der FATCA-Registrierung akzeptierten aber nicht bekannten QI-Agreements, wurde die Grundlagen für eine erfolgreiche wiederkehrende Zertifizierung geschaffen.

AnaCredit (Analytical Credit Data Set)

Die am 18. Mai 2016 vom EZB-Rat verabschiedete AnaCredit-Verordnung (EZB/2016/13) sieht vor, dass Kreditinstitute Informationen zu Krediten auf der Ebene des einzelnen Kredits bzw. einzelnen Vertragspartners im Wesentlichen monatlich, für manche Attribute auch nur vierteljährlich oder bei Änderung melden. Meldepflichtig sind sämtliche Stammdateninformationen nur dann, wenn es sich bei dem Kreditnehmer um juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften handelt und wenn die Summe aller ausstehenden Kredite des Kreditnehmers beim meldepflichtigen Institut mindestens 25.000 € beträgt. Bei der Ermittlung dieser Summe sind leistungsgestörte Kredite einzubeziehen.

Die EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist die neue EU-weite Verordnung zur Regelung des Datenschutzes. In dieser Form ersetzt sie direkt die bisherigen EU-Regelungen sowie die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen. Die DSGVO wurde im Frühjahr 2016 verabschiedet und ist seit dem  25. Mai 2018 umgesetzt und wirksam.